Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 03.12.2025

Angaben gemäß § 5 TMG

getexperts GmbH

Rudolfplatz 3
50674 Köln
Deutschland

Kontakt
Telefon: 0221 82827415
E-Mail: info@getexperts.io

Geschäftsführer
Kilian Schmidt

Registergericht & Registernummer
Amtsgericht Köln, HRB 114960

Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE359714265

1. Geltungsbereich, Begriffe, Vorrang

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge über Personalvermittlung sowie Strategie-, HR- und IT-Beratungsleistungen zwischen der getexperts GmbH („getexperts") und dem Auftraggeber („Auftraggeber").

1.2 Das Angebot richtet sich – soweit rechtlich zulässig – ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.

1.3 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn getexperts ihnen ausdrücklich in Textform (z. B. E‑Mail) zustimmt.

1.4 Individuelle Angebote/Auftragsbestätigungen haben bei Widersprüchen Vorrang vor diesen AGB.

Begriffe:

  • „Kandidat": von getexperts nachgewiesene oder vorgestellte Fachkraft (Angestellte, Freelancer o. Ä.).
  • „Vorstellung": Übermittlung von Kandidatenprofilen/Unterlagen oder Herstellung eines Kontakts, der die Identifizierung des Kandidaten ermöglicht.
  • „Vermittlungserfolg": Abschluss eines Arbeits-, Dienst- oder sonstigen Vertrags zwischen Auftraggeber (oder einem verbundenen Unternehmen) und dem Kandidaten.

2. Vertragsgegenstand und Leistungen von getexperts

2.1 getexperts unterstützt den Auftraggeber bei der Besetzung von Positionen durch Nachweis/Vorstellung geeigneter Kandidaten. Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl an Kandidaten oder einen Vermittlungserfolg besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

2.2 Grundlage ist ein gemeinsam abgestimmtes Anforderungsprofil. getexperts kann je nach Bedarf u. a. folgende Leistungen erbringen: Sichtung von Unterlagen, Erstgespräche, Qualifikationsabgleich sowie – soweit vereinbart/erforderlich – Referenzeinholung.

2.3 getexperts ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch geeignete Dritte erbringen zu lassen, bleibt jedoch Ansprechpartner.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber stellt getexperts alle für die Suche erforderlichen Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung (insb. Aufgaben, Muss-/Kann‑Kriterien, Vergütungsrahmen, Startdatum, Prozess/Mitentscheider).

3.2 Der Auftraggeber gibt getexperts spätestens innerhalb von drei (3) Werktagen nach Vorstellung eine Rückmeldung, ob und wie der Kandidat im Prozess weiter berücksichtigt wird.

3.3 Nach Interviews/Calls informiert der Auftraggeber getexperts unverzüglich über Verlauf/Status sowie über weitere Schritte (Termine, Angebote, Zusagen/Absagen).

3.4 Die endgültige Eignungsbeurteilung und Auswahlentscheidung liegt ausschließlich beim Auftraggeber.

4. Vertraulichkeit, Schutz von Kandidateninformationen, Umgehung

4.1 Kandidatenprofile, Lebensläufe, Exposés und sonstige Informationen („Kandidateninformationen") sind vertraulich und dürfen ausschließlich zur internen Prüfung im Rahmen der beabsichtigten Besetzung verwendet werden.

4.2 Eine Weitergabe von Kandidateninformationen an Dritte (einschließlich verbundener Unternehmen, sofern nicht für die konkrete Besetzung erforderlich) oder eine Nutzung außerhalb des konkreten Auswahlprozesses ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von getexperts zulässig.

4.3 Umgehungsverbot: Es ist untersagt, Kandidateninformationen zur direkten Kontaktaufnahme durch Dritte zu nutzen oder den Vermittlungserfolg durch Einschaltung Dritter zu umgehen.

4.4 Vertragsstrafe: Bei schuldhafter Verletzung der Ziff. 4.2 oder 4.3 kann getexperts eine Vertragsstrafe verlangen. Die Vertragsstrafe beträgt das Vermittlungshonorar nach Ziff. 6, mindestens jedoch 6.000 EUR je Verstoß. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt; eine verwirkte Vertragsstrafe wird darauf angerechnet.

5. Entstehung des Honoraranspruchs (Vermittlung)

5.1 Der Honoraranspruch entsteht, wenn der Auftraggeber innerhalb von 24 Monaten nach Vorstellung mit dem Kandidaten einen Vertrag schließt – unabhängig von der Vertragsart (z. B. Anstellung, freie Mitarbeit, projektbezogene Beauftragung), sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.

5.2 Der Anspruch entsteht auch, wenn

  • der Kandidat im Konzern/bei verbundenen Unternehmen des Auftraggebers (i. S. d. § 15 AktG) eingestellt oder beauftragt wird, oder
  • der Kandidat bei einem Dritten angestellt ist, aber überwiegend im Unternehmen des Auftraggebers eingesetzt wird, oder
  • der Kandidat zunächst abgelehnt wird, aber innerhalb von 24 Monaten eingestellt/beauftragt wird.

5.3 Der Auftraggeber informiert getexperts spätestens innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach Vertragsabschluss mit dem Kandidaten in Textform über die für die Abrechnung erforderlichen Eckdaten (insb. Startdatum, Vergütung/Tagessatz/Stundensatz, variable Bestandteile, Vertragslaufzeit).

6. Höhe des Honorars, Berechnungsbasis

6.1 Festanstellung (unbefristet oder ≥ 12 Monate):

  • Vermittlungsprovision: 30 % des Brutto‑Jahreszielgehalts, mindestens 6.000 EUR, zzgl. gesetzlicher MwSt.
  • Brutto‑Jahreszielgehalt = fixes Jahresbrutto + vertraglich vereinbarte variable Zielvergütung (Bonus/Provision) + geldwerte Vorteile, soweit bezifferbar.
  • Dienstwagen wird – sofern gestellt – pauschal mit 9.000 EUR als geldwerter Vorteil angesetzt, sofern nicht schriftlich abweichend vereinbart.

6.2 Freie Mitarbeit / Freelancer:

  • Honorar: 25 % auf den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz (zzgl. gesetzlicher MwSt.).
  • Der Auftraggeber übermittelt bis spätestens zum 15. des Folgemonats eine Übersicht/Timesheets der geleisteten Stunden/Tage. Die Abrechnung erfolgt monatlich.

6.3 Befristete Anstellung (< 12 Monate):

  • Honorar wird anteilig auf Basis der vereinbarten Vertragslaufzeit berechnet. Bei Verlängerung erfolgt eine Nachberechnung bis zur maximal anrechenbaren Beschäftigungsdauer von 18 Monaten; danach stellt getexperts eine Abschlussrechnung.

7. Fälligkeit, Rechnung, Zahlungsverzug

7.1 Das Honorar für Vermittlung wird mit Abschluss des Vertrags zwischen Auftraggeber (oder verbundenem Unternehmen) und Kandidat fällig. Als Abschluss gilt auch eine verbindliche Annahme/Zusage, selbst wenn die Unterzeichnung später erfolgt. Abweichend hiervon gilt bei Nutzung von GetGuarantee (Ziff. 7.4 ff.) die dort geregelte gestaffelte Fälligkeit.

7.2 Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

7.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen (insb. Verzugszinsen und Verzugspauschale, soweit anwendbar).

7.4 Optionales OTP „GetGuarantee" (nicht mehr für Neuverträge)

7.4.1 GetGuarantee ist ein optionales Zusatzprodukt („On Top Product", OTP) zur Absicherung des Vermittlungshonorars durch eine gestaffelte Zahlung. GetGuarantee wird nicht mehr für Neuverträge angeboten und findet nur Anwendung, wenn es im Angebot und in der Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbart ist.

7.4.2 Der Absicherungszeitraum beträgt maximal sechs (6) Monate und wird im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung festgelegt.

7.4.3 Die monatlichen Kosten für die Absicherung werden individuell vereinbart und im Angebot sowie in der Auftragsbestätigung dokumentiert. Diese Kosten sind unabhängig vom Vermittlungshonorar geschuldet, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.

7.5 Gestaffelte Honorarabrechnung bei GetGuarantee

7.5.1 Bei Nutzung von GetGuarantee stellt getexperts 50 % des Vermittlungshonorars bei Vertragsunterzeichnung (bzw. bei verbindlichem Vertragsschluss) in Rechnung.

7.5.2 Die verbleibenden 50 % werden fällig, wenn das vermittelte Vertragsverhältnis den in der Auftragsbestätigung genannten Absicherungszeitraum ungekündigt überdauert und der Kandidat zu diesem Zeitpunkt weiterhin in einem ungekündigten Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber steht.

7.6 Entfall der zweiten Honorarrate

7.6.1 Der Anspruch auf die zweite Honorarrate entfällt, wenn das Vertragsverhältnis innerhalb des Absicherungszeitraums wirksam gekündigt wird, sofern die Kündigung schriftlich erklärt und dem jeweiligen Vertragspartner bzw. dem Kandidaten nachweislich zugegangen ist.

7.6.2 Gleiches gilt, wenn das Vertragsverhältnis innerhalb des Absicherungszeitraums durch eine sonstige Beendigung (z. B. Aufhebungsvereinbarung) endet, sofern dies in Textform nachgewiesen wird.

7.7 Informationspflicht des Auftraggebers bei GetGuarantee

7.7.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, getexperts über jede Vertragsänderung im Zusammenhang mit dem vermittelten Vertragsverhältnis, insbesondere über Kündigung, Beendigung, Aufhebung oder wesentliche Änderungen, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei (3) Werktagen nach Kenntniserlangung, in Textform zu informieren.

7.7.2 Bei verspäteter Information bleibt die zweite Provisionshälfte in voller Höhe fällig, unabhängig davon, ob die Beendigung innerhalb des Absicherungszeitraums erfolgte.

7.7.3 Auf Verlangen von getexperts stellt der Auftraggeber geeignete Nachweise zur Beendigung (z. B. Kopie der Kündigung und Nachweis des Zugangs) zur Verfügung.

8. Beratungsdienstleistungen (Strategie / HR / IT)

8.1 Beratungsleistungen erfolgen nach den im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung definierten Konditionen (Tagessätze/Stundensätze, Leistungsumfang, Zeitplan).

8.2 Reise-, Übernachtungs- und Nebenkosten werden – sofern nicht anders vereinbart – gegen Nachweis zusätzlich berechnet.

8.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zahlbar, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.

9. Haftung

9.1 getexperts haftet unbeschränkt bei Vorsatz sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

9.2 Bei grober Fahrlässigkeit haftet getexperts nach den gesetzlichen Vorschriften.

9.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet getexperts nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9.4 getexperts übernimmt keine Garantie für den tatsächlichen Erfolg der Besetzung oder die Eignung des Kandidaten; die Auswahlentscheidung liegt beim Auftraggeber.

10. Datenschutz und Vertraulichkeit

10.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über nicht offenkundige Informationen aus der Zusammenarbeit.

10.2 Der Auftraggeber verarbeitet personenbezogene Daten (insb. Kandidatendaten) ausschließlich zweckgebunden für den Auswahlprozess und unter Beachtung der DSGVO. Kandidatenunterlagen sind vor unbefugtem Zugriff zu schützen; Datenschutzvorfälle sind getexperts unverzüglich mitzuteilen.

10.3 getexperts verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen.

10.4 Der Auftraggeber willigt ein, dass getexperts die geschäftlichen Kontaktdaten nach Vertragsende zur Pflege der Kundenbeziehung (z. B. Informationen zu Leistungen/Branchenupdates) verwendet. Der Widerspruch ist jederzeit in Textform möglich.

10.5 Sofern für die konkrete Zusammenarbeit erforderlich, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO). Sofern von getexperts bereitgestellt, ist dieser abrufbar unter: https://getexperts.io/auftragsverarbeitung/

11. Laufzeit und Kündigung

11.1 Sofern nicht anders vereinbart, kann der Vertrag mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

11.2 Für bereits vorgestellte Kandidaten bleiben Vergütungsansprüche nach Maßgabe dieser AGB auch nach Vertragsende bestehen (insb. Ziff. 5).

12. Abwerbeverbot (Mitarbeiter von getexperts)

12.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für zwei (2) Jahre danach keine Mitarbeitenden oder Handelsvertreter von getexperts, die im Zusammenhang mit dem Auftrag standen, aktiv abzuwerben.

12.2 Unberührt bleibt eine Einstellung aufgrund einer allgemeinen, nicht gezielt auf getexperts ausgerichteten Ansprache (z. B. öffentliche Stellenanzeige), sofern keine aktive Abwerbung vorliegt.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts.

13.2 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist – soweit gesetzlich zulässig – Köln, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtliches Sondervermögen ist.

13.3 Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform.

13.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.